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Unterstützen Sie mit Direktdarlehen

MehrWert für Alle Titelbild 1920x1080px Wohnprojekt Konstanz (Collage-Urheber punkt KOMMA Strich Agentur)

Worum geht es?

Die Ziel unse­rer Genos­sen­schaft „Wohnprojekt Konstanz“ (WPK eG) ist es, spe­ku­la­ti­ons­frei­en, dau­er­haf­ten und bezahl­ba­ren Wohn­raum für die Mit­glie­der zu schaf­fen. Wir wol­len gemein­sam sozi­al, gene­ra­tio­nen­über­grei­fend und nach­bar­schaft­lich zusam­men­zu­le­ben. Dabei ist es schwer, die dras­ti­schen Bau­preis­stei­ge­run­gen, Zins­er­hö­hun­gen und Strei­chun­gen von KfW-Zuschüs­sen für Neu­bau auf­zu­fan­gen und gleich­zei­tig die sozia­le Bei­hil­fe für Fami­li­en zu ermög­li­chen.
Wir wol­len Mie­ten auf einem bezahl­ba­ren Niveau anbie­ten und lang­fris­tig hal­ten.

Die­sen Mehr­wert kann eine jun­ge Genos­sen­schaft schwer aus eige­ner Kraft finan­zie­ren. Jetzt bedarf es vie­ler Men­schen, die an die­se Visi­on glau­ben und einen Bei­trag als Start­hil­fe leis­ten.

Sieben gute Gründe…

in unse­re Wohn­pro­jekt Kon­stanz Genos­sen­schaft zu inves­tie­ren

  1. Inno­va­ti­ve Kon­zep­te in Pla­nung, Bau­tech­nik, sozia­lem Zusam­men­le­ben – außer­ge­wöhn­li­che zukunfts­fä­hi­ge Holz­bau­wei­se
  2. Gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­de und enkel­taug­li­che Wohn­kul­tur im Quar­tier –von der Win­del bis zur Pfle­ge
  3. Bei­trag zu einer leben­di­gen und zukunfts­ori­en­tier­ten Stadt­ge­sell­schaft in Kon­stanz – auch über die Quar­tiers­ge­mein­schaft hin­aus
  4. Lang­fris­tig sta­bi­le Miet- und/oder Nut­zungs­ent­gel­te
  5. Rea­li­sa­ti­on einer Sha­ring-Öko­no­mie – gera­de auch bei der Mobi­li­tät
  6. Invest zeigt größt­mög­li­che Wir­kung – auch wenn die finan­zi­el­le Ren­di­te nicht im Vor­der­grund steht
  7. Pla­nungs­si­cher­heit – auch dank zuver­läs­si­gen Projektpartner:innen und erfah­re­nem Pla­ner- und Archi­tek­ten­team
Sie möchten uns unterstützen Grafik 1920x1080px Wohnprojekt Konstanz eG

Wie kann ich das Wohnprojekt Konstanz finanziell unterstützen?

Direkt­dar­le­hen bie­ten eine Mög­lich­keit, das Wohn­pro­jekt finan­zi­ell zu unter­stüt­zen.
Es sind Geld­be­trä­ge, die – ohne Ver­wal­tungs­kos­ten und Gewinn­span­ne wie bei einer Bank – direkt an die WPK eG gelie­hen wer­den und so die Finan­zie­rung unter­stüt­zen.

Für Nicht-Mit­glie­der und Mit­glie­der:

Für Mit­glie­der:

  • Pro­jekt­be­zo­ge­nes Dar­le­hen nach § 21b GenG, die aus­schließ­lich durch Genos­sen­schafts­mit­glie­der gewährt wer­den. Dies sind zweck­ge­bun­de­ne Dar­le­hen für eine bestimm­te Inves­ti­ti­on.
  • Frei­wil­li­ge Antei­le an der Genos­sen­schaft zeich­nen. Die­se sind unver­zinst und es bedarf kei­nes expli­zi­ten Dar­le­hens­ver­tra­ges.

Möchten Sie Teil der WPK-Familie werden?

Dann wer­den Sie Mit­glied der WPK eG. Auch wenn Sie kein Inter­es­se am Woh­nen in Gemein­schaft haben, freu­en wir uns über Ihre Mit­glied­schaft.

Projektbezogenes Darlehen — Konditionen

Für Mitglieder

Was sind die Vor­aus­set­zun­gen?

  • Die Mit­glied­schaft in der Genos­sen­schaft ist Vor­aus­set­zung
  • Enge Zweck­bin­dung an ein kon­kre­tes Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben ist not­wen­dig
  • Mög­li­che Dar­le­hens­ge­ber sind pri­va­te oder juris­ti­sche Per­so­nen

Wie sind die Betrags­gren­zen?

  • Mini­mum: 3.000 EUR bis
  • Maxi­mum: 25.000 EUR

Wel­che Lauf­zei­ten sind mög­lich?

A) 3 bis 10 Jah­re

B) Unbe­fris­te­te Lauf­zeit

Was sind die Kün­di­gungs­mög­lich­kei­ten?

A) Fest­lauf­zeit (Über­tra­gung auf ande­re Dar­le­hens­ge­ber ist mög­lich)

B) 6‑monatige Kün­di­gungs­frist zum Jah­res­en­de, frü­hes­tens nach 3- jäh­ri­ger Lauf­zeit

Wie hoch sind die Zin­sen?

A) Indi­vi­du­ell wähl­bar bis max. 1,25 % p.a.

B) Indi­vi­du­ell wähl­bar bis max. 0,75 % p.a.

Wann fin­det die Til­gung statt?

End­fäl­li­ge Til­gung (am Ende der Lauf­zeit wird der Dar­le­hens­be­trag zurück­be­zahlt)

Qualifiziertes Nachrangdarlehen — Konditionen

Alle können investieren

Was sind die Vor­aus­set­zun­gen?

  • Die Mit­glied­schaft in der Genos­sen­schaft ist kei­ne Vor­aus­set­zung
  • Wei­ter­ge­fass­te Zweck­bin­dung
  • Mög­li­che Dar­le­hens­ge­ber sind pri­va­te oder juris­ti­sche Per­so­nen

Wie sind die Betrags­gren­zen?

  • Mini­mum: 3.000 EUR

Wel­che Lauf­zei­ten sind mög­lich?

C) 3 bis 10 Jah­re

D) Unbe­fris­te­te Lauf­zeit

Was sind die Kün­di­gungs­mög­lich­kei­ten?

C) Fest­lauf­zeit (Über­tra­gung auf ande­re Dar­le­hens­ge­ber ist mög­lich)

D) 6‑monatige Kün­di­gungs­frist zum Jah­res­en­de, frü­hes­tens nach 3- jäh­ri­ger Lauf­zeit

Wie hoch sind die Zin­sen?

C) Indi­vi­du­ell wähl­bar bis max. 1,25 % p.a.

D) Indi­vi­du­ell wähl­bar bis max. 1,00 % p.a.

Wann fin­det die Til­gung statt?

End­fäl­li­ge Til­gung (am Ende der Lauf­zeit wird der Dar­le­hens­be­trag zurück­be­zahlt)

Freiwillige Genossenchaftsanteile — Konditionen

Für Mitglieder

Was sind die Vor­aus­set­zun­gen?

  • Die Mit­glied­schaft in der Genos­sen­schaft ist Vor­aus­set­zung
  • Lang­fris­ti­ge Betei­li­gung am gemein­schaft­li­chen Eigen­tum, Unter­stüt­zung der sat­zungs­ge­mä­ßen Zie­le über die Pflicht­an­tei­le hin­aus
  • Mög­li­che inves­tie­ren­de Mit­glie­der sind pri­va­te oder juris­ti­sche Per­so­nen
  • Die Aus­schüt­tung einer Divi­den­de ist mög­lich, falls von der Mit­glie­der­ver­samm­lung beschlos­sen

Wie sind die Betrags­gren­zen?

  • Anzahl der mög­li­chen frei­wil­li­gen Antei­le unbe­grenzt
  • 500 EUR pro Anteil

Wel­che Lauf­zei­ten sind mög­lich?

Unbe­fris­te­te Lauf­zeit

Was sind die Kün­di­gungs­mög­lich­kei­ten?

Kün­di­gung zum Ende des Geschäfts­jahrs mit einer Min­dest­kün­di­gungs­frist von 2 Jah­ren, jedoch frü­hes­tens nach 5 Jah­ren ab Beginn der Mit­glied­schaft.

Wie hoch sind die Zin­sen?

Kei­ne Ver­zin­sung

Aktuelle Hinweise gemäß Vermögensanlagengesetz und Kleinanlegerschutzgesetz

Gemäß Ver­mö­gens­an­la­gen­ge­setz § 2 besteht für die Genos­sen­schaft bei der Wer­bung für Ver­mö­gens­an­la­gen kei­ne Pflicht zur Erstel­lung eines Finanz­pro­spek­tes (§ 6) oder eines Ver­mö­gens­an­la­gen-Infor­ma­ti­ons­blat­tes (§ 13), da nicht mehr als 20 Antei­le von der­sel­ben Ver­mö­gens­an­la­ge (Nach­rang­dar­le­hen mit bestimm­ten Kon­di­tio­nen) ange­bo­ten wer­den (Befrei­ung gemäß §2, Absatz 1, Satz 3a)

Gemäß Klein­an­le­ger­schutz­ge­setz § 12 Abs. 2 wei­sen wir hier­mit auf Fol­gen­des hin: Der Erwerb die­ser Ver­mö­gens­an­la­ge ist mit Risi­ken ver­bun­den und kann zum par­ti­el­len oder voll­stän­di­gen Ver­lust des ein­ge­setz­ten Ver­mö­gens füh­ren.

FAQ Direktdarlehen

Dabei wer­den unse­rem Wohn­pro­jekt Geld­be­trä­ge – ohne den Umweg über eine Bank – direkt gelie­hen. Direkt­dar­le­hen gel­ten bei der Bank­fi­nan­zie­rung als Eigen­ka­pi­tal. Direkt­dar­le­hen sind eine Form soli­da­ri­scher Finan­zie­rung.
Sowohl Mit­glie­der­dar­le­hen als auch Nach­rang­dar­le­hen wer­den direkt mit der Genos­sen­schaft also als Direkt­dar­le­hen abge­schlos­sen.

Indem Sie der WPKeG Ihr Geld anver­trau­en, leis­ten Sie einen akti­ven Bei­trag zur Schaf­fung von bezahl­ba­rem Wohn­raum in Kon­stanz und unter­stüt­zen damit die Zie­le unse­rer Genos­sen­schaft. Ihr Geld „parkt“ für eine bestimm­te Zeit bei uns und wirkt dabei nach­hal­tig für unse­re Gemein­schaft.

Durch qua­li­fi­zier­te Nach­rang­dar­le­hen kön­nen Soli­dar-Finanz­mit­tel ohne betrags­mä­ßi­ge Ober­gren­ze bereit­ge­stellt wer­den, die ent­we­der direkt zur Schaf­fung von bezahl­ba­rem Wohn­raum oder zur all­ge­mei­nen För­de­rung der Genos­sen­schafts­zwe­cke ver­wen­det wer­den. Die­se Nach­rang­dar­le­hen kön­nen sowohl von Mit­glie­dern der Genos­sen­schaft als auch von Nicht­mit­glie­dern gezeich­net wer­den.

Eine Schen­kung ist ein Geld­ge­schenk, das bestim­mungs­ge­mäß ein­ge­setzt, aber nicht zurück­ge­zahlt wird. Wir neh­men selbst­ver­ständ­lich ger­ne Spen­den / Schen­kun­gen an, kön­nen als Genos­sen­schaft aber kei­ne Spen­den­be­schei­ni­gung aus­stel­len. Die Spen­de kann also nicht beim Finanz­amt gel­tend gemacht wer­den.

Die Min­dest­hö­he eines Dar­le­hens liegt bei 3.000 Euro, um den Ver­wal­tungs­auf­wand zu redu­zie­ren. Wir freu­en uns über jedes Dar­le­hen, wel­ches die Höhe unse­res Bank­kre­dits senkt und uns dar­über hin­aus Ver­bün­de­te beschert.

Ein Dar­le­hens­ver­trag kann jeder­zeit abge­schlos­sen wer­den. Der Zeit­punkt wird indi­vi­du­ell ver­ein­bart. 

Der Zins­satz ist indi­vi­du­ell wähl­bar und kann bis zu 1,5 % betra­gen. In der Bau­pha­se soll­te das Dar­le­hen mög­lichst zins­frei sein.

Die Aus­zah­lung der Zin­sen kann indi­vi­du­ell ver­ein­bart wer­den. Ange­strebt ist eine Aus­zah­lung der Zin­sen (ohne Zin­ses­zins) mit Zurück­zah­lung der Dar­le­hens­sum­me zum Ende der Lauf­zeit (end­fäl­li­ges Dar­le­hen). Alter­na­tiv kann eine jähr­li­che Aus­zah­lung der Zin­sen (ohne Zin­ses­zins) frü­hes­tens zum 01.02. des dar­auf­fol­gen­den Jah­res erfol­gen.

Bei befris­te­ten Dar­le­hen beträgt die Lauf­zeit min­des­tens 3 Jah­re.

Dar­le­hen mit einer unbe­fris­te­ten Lauf­zeit haben eine Kün­di­gungs­frist von min­des­tens 6 Mona­ten, sind jedoch frü­hes­tens nach einer Lauf­zeit von 3 Jah­ren künd­bar.

Dar­le­hen mit lan­gen Lauf­zei­ten (ab 5 Jah­ren) sind beson­ders hilf­reich, weil damit für uns eine hohe Pla­nungs­si­cher­heit erreicht wird und der Ver­wal­tungs­auf­wand nied­ri­ger ist.

Ein Dar­le­hens­ver­trag mit unbe­grenz­ter Lauf­zeit und einer Kün­di­gungs­frist von 6 Mona­ten kann jeder­zeit gekün­digt wer­den:

  • Läuft der Ver­trag bereits seit min­des­tens 3 Jah­ren, erfolgt die Rück­zah­lung inner­halb von 6 Mona­ten.
  • Inner­halb der ers­ten 3 Jah­re erfolgt die Rück­zah­lung bei Kün­di­gung ent­we­der inner­halb von 6 Mona­ten oder zum Ablauf der 3 Jah­re, je nach­dem, was spä­ter ein­tritt.

Ein Dar­le­hens­ver­trag kann jeder­zeit mit den ent­spre­chen­den Kün­di­gungs­fris­ten im gegen­sei­ti­gen Ein­ver­ständ­nis auf­ge­ho­ben wer­den, jedoch frü­hes­tens nach einer Lauf­zeit von min­des­tens 3 Jah­ren (ins­be­son­de­re in der Bau­pha­se von Pro­jek­ten).

Wir sind über­zeugt, unser Pro­jekt zu rea­li­sie­ren. Even­tu­el­le Kos­ten­stei­ge­run­gen wer­den durch Ein­spar­maß­nah­men aus­ge­gli­chen, z.B. durch Eigen­leis­tung. Wir set­zen alles dar­an, die Ver­ein­ba­run­gen mit den Dar­le­hens­ge­ben­den ein­zu­hal­ten.

In einer Genos­sen­schaft, wo vie­le gleich­be­rech­tigt betei­ligt sind, ist das Inter­es­se und das Enga­ge­ment höher und von daher sind Genos­sen­schaf­ten die sichers­te Rechts­form von Unter­neh­men. Trotz­dem kann es sein, dass das Dar­le­hen nicht zum gewünsch­ten Zeit­punkt zurück­ge­zahlt wer­den kann, weil zuerst ein neu­er Dar­le­hens­ge­ben­der gefun­den wer­den muss.

Die WPKeG kann und wird kei­ne bank­üb­li­chen Sicher­hei­ten bie­ten. Bei den qua­li­fi­zier­ten Nach­rang­dar­le­hen han­delt es sich um eine ech­te unter­neh­me­ri­sche Inves­ti­ti­on, die mit dem Risi­ko eines voll­stän­di­gen Ver­lus­tes sowohl des Anla­ge­be­trags als auch der Zins­an­sprü­che ver­bun­den ist.

Bei Nach­rang­dar­le­hen kön­nen die Dar­le­hens­ge­ben­den ihren Anspruch auf Rück­zah­lung des Dar­le­hens und auf die Aus­zah­lung von Zin­sen nicht gel­tend machen, wenn dies zur Über­schul­dung oder Zah­lungs­un­fä­hig­keit der WPKeG führt. Auch im Insol­venz- oder Liqui­da­ti­ons­fall tre­ten die Dar­le­hens­ge­ben­den mit ihrer Dar­le­hens­for­de­rung im Rang hin­ter die For­de­run­gen aller bevor­rech­tig­ten Gläu­bi­ger zurück. Die Rück­zah­lung des Dar­le­hens und die Zah­lung von Zin­sen kann inso­fern von der WPKeG nicht zu jedem Zeit­punkt garan­tiert wer­den. Gemäß §12 Abs. Klein­an­le­ger­schutz­ge­setz sind wir daher zu fol­gen­dem Hin­weis ver­pflich­tet:
»Der Erwerb die­ser Ver­mö­gens­an­la­ge ist mit erheb­li­chen Risi­ken ver­bun­den und kann zum voll­stän­di­gen Ver­lust des ein­ge­setz­ten Ver­mö­gens füh­ren.«

Sicher­heit ist uns wich­tig – nicht nur für unser Bau­vor­ha­ben, son­dern auch für unse­re Dar­le­hens­ge­ben­den. Die Genos­sen­schaft ist eine siche­re Rechts­form, da der Gesetz­ge­ber zum Schutz der Genos­sen­schafts­mit­glie­der eine Grün­dungs­prü­fung sowie wei­te­re regel­mä­ßi­ge Pflicht­prü­fun­gen durch einen Prü­fungs­ver­band bestimmt hat. Der Vor­stand geht ver­ant­wor­tungs­be­wusst und trans­pa­rent mit den ihm anver­trau­ten Gel­dern um – sowohl mit den Direkt­dar­le­hen als auch mit den Geschäfts­an­tei­len der Mit­glie­der, die bei Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten im Rang noch hin­ter den Direkt­dar­le­hen ste­hen.

Dar­le­hens­neh­me­rin ist die Wohn­pro­jekt Kon­stanz e.G., Genos­sen­schafts­re­gis­ter des Amts­ge­richts Frei­burg i.Br. GnR 700092, gegrün­det 2015.

Melden Sie sich bei uns

  1. Nut­zen Sie bit­te unser Kon­takt­for­mu­lar  zur Ein­ga­be Ihrer gewünsch­ten Unter­stüt­zung. Wir neh­men dann ger­ne Kon­takt mit Ihnen auf. Alter­na­tiv kön­nen Sie uns ger­ne eine E‑Mail an unterstuetzung@wohnprojekt-konstanz.de schrei­ben und wir ver­ein­ba­ren einen per­sön­li­chen Gesprächs­ter­min. Ger­ne infor­mie­ren wir Sie über unse­re Genos­sen­schaft und unse­re Pro­jek­te und beant­wor­ten Ihnen alle Fra­gen zu den Direkt­dar­le­hen – ger­ne auch tele­fo­nisch.
  2. Danach erhal­ten Sie Ihren ange­pass­ten Dar­le­hens­ver­trag von uns direkt per E‑Mail. Bit­te sen­den Sie uns den unter­schrie­be­nen Ver­trag in ein­fa­cher Aus­füh­rung ent­we­der per Post oder ein­ge­scannt per E‑Mail zurück.
  3. Nach Unter­schrift des Vor­stands erhal­ten Sie Ihre Ver­si­on des Dar­le­hens­ver­tra­ges zurück. Abschlie­ßend über­wei­sen Sie den ver­ein­bar­ten Dar­le­hens­be­trag auf das Kon­to der WPKeG.