Unterstützen Sie mit Direktdarlehen

Worum geht es?
Die Ziel unserer Genossenschaft „Wohnprojekt Konstanz“ (WPK eG) ist es, spekulationsfreien, dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum für die Mitglieder zu schaffen. Wir wollen gemeinsam sozial, generationenübergreifend und nachbarschaftlich zusammenzuleben. Dabei ist es schwer, die drastischen Baupreissteigerungen, Zinserhöhungen und Streichungen von KfW-Zuschüssen für Neubau aufzufangen und gleichzeitig die soziale Beihilfe für Familien zu ermöglichen.
Wir wollen Mieten auf einem bezahlbaren Niveau anbieten und langfristig halten.
Diesen Mehrwert kann eine junge Genossenschaft schwer aus eigener Kraft finanzieren. Jetzt bedarf es vieler Menschen, die an diese Vision glauben und einen Beitrag als Starthilfe leisten.
Sieben gute Gründe…
in unsere Wohnprojekt Konstanz Genossenschaft zu investieren
- Innovative Konzepte in Planung, Bautechnik, sozialem Zusammenleben – außergewöhnliche zukunftsfähige Holzbauweise
- Generationsübergreifende und enkeltaugliche Wohnkultur im Quartier –von der Windel bis zur Pflege
- Beitrag zu einer lebendigen und zukunftsorientierten Stadtgesellschaft in Konstanz – auch über die Quartiersgemeinschaft hinaus
- Langfristig stabile Miet- und/oder Nutzungsentgelte
- Realisation einer Sharing-Ökonomie – gerade auch bei der Mobilität
- Invest zeigt größtmögliche Wirkung – auch wenn die finanzielle Rendite nicht im Vordergrund steht
- Planungssicherheit – auch dank zuverlässigen Projektpartner:innen und erfahrenem Planer- und Architektenteam

Wie kann ich das Wohnprojekt Konstanz finanziell unterstützen?
Direktdarlehen bieten eine Möglichkeit, das Wohnprojekt finanziell zu unterstützen.
Es sind Geldbeträge, die – ohne Verwaltungskosten und Gewinnspanne wie bei einer Bank – direkt an die WPK eG geliehen werden und so die Finanzierung unterstützen.
Für Nicht-Mitglieder und Mitglieder:
- Qualifizierte Nachrangdarlehen (prospektfrei) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG von Genossenschaftsmitgliedern und privaten, sowie juristischen Nichtmitgliedern.
- Schenkungen
Für Mitglieder:
- Projektbezogenes Darlehen nach § 21b GenG, die ausschließlich durch Genossenschaftsmitglieder gewährt werden. Dies sind zweckgebundene Darlehen für eine bestimmte Investition.
- Freiwillige Anteile an der Genossenschaft zeichnen. Diese sind unverzinst und es bedarf keines expliziten Darlehensvertrages.
Möchten Sie Teil der WPK-Familie werden?
Dann werden Sie Mitglied der WPK eG. Auch wenn Sie kein Interesse am Wohnen in Gemeinschaft haben, freuen wir uns über Ihre Mitgliedschaft.
Projektbezogenes Darlehen — Konditionen
Für Mitglieder
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist Voraussetzung
- Enge Zweckbindung an ein konkretes Investitionsvorhaben ist notwendig
- Mögliche Darlehensgeber sind private oder juristische Personen
Wie sind die Betragsgrenzen?
- Minimum: 3.000 EUR bis
- Maximum: 25.000 EUR
Welche Laufzeiten sind möglich?
A) 3 bis 10 Jahre
B) Unbefristete Laufzeit
Was sind die Kündigungsmöglichkeiten?
A) Festlaufzeit (Übertragung auf andere Darlehensgeber ist möglich)
B) 6‑monatige Kündigungsfrist zum Jahresende, frühestens nach 3- jähriger Laufzeit
Wie hoch sind die Zinsen?
A) Individuell wählbar bis max. 1,25 % p.a.
B) Individuell wählbar bis max. 0,75 % p.a.
Wann findet die Tilgung statt?
Endfällige Tilgung (am Ende der Laufzeit wird der Darlehensbetrag zurückbezahlt)
Qualifiziertes Nachrangdarlehen — Konditionen
Alle können investieren
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist keine Voraussetzung
- Weitergefasste Zweckbindung
- Mögliche Darlehensgeber sind private oder juristische Personen
Wie sind die Betragsgrenzen?
- Minimum: 3.000 EUR
Welche Laufzeiten sind möglich?
C) 3 bis 10 Jahre
D) Unbefristete Laufzeit
Was sind die Kündigungsmöglichkeiten?
C) Festlaufzeit (Übertragung auf andere Darlehensgeber ist möglich)
D) 6‑monatige Kündigungsfrist zum Jahresende, frühestens nach 3- jähriger Laufzeit
Wie hoch sind die Zinsen?
C) Individuell wählbar bis max. 1,25 % p.a.
D) Individuell wählbar bis max. 1,00 % p.a.
Wann findet die Tilgung statt?
Endfällige Tilgung (am Ende der Laufzeit wird der Darlehensbetrag zurückbezahlt)
Freiwillige Genossenchaftsanteile — Konditionen
Für Mitglieder
Was sind die Voraussetzungen?
- Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist Voraussetzung
- Langfristige Beteiligung am gemeinschaftlichen Eigentum, Unterstützung der satzungsgemäßen Ziele über die Pflichtanteile hinaus
- Mögliche investierende Mitglieder sind private oder juristische Personen
- Die Ausschüttung einer Dividende ist möglich, falls von der Mitgliederversammlung beschlossen
Wie sind die Betragsgrenzen?
- Anzahl der möglichen freiwilligen Anteile unbegrenzt
- 500 EUR pro Anteil
Welche Laufzeiten sind möglich?
Unbefristete Laufzeit
Was sind die Kündigungsmöglichkeiten?
Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs mit einer Mindestkündigungsfrist von 2 Jahren, jedoch frühestens nach 5 Jahren ab Beginn der Mitgliedschaft.
Wie hoch sind die Zinsen?
Keine Verzinsung
Aktuelle Hinweise gemäß Vermögensanlagengesetz und Kleinanlegerschutzgesetz
Gemäß Vermögensanlagengesetz § 2 besteht für die Genossenschaft bei der Werbung für Vermögensanlagen keine Pflicht zur Erstellung eines Finanzprospektes (§ 6) oder eines Vermögensanlagen-Informationsblattes (§ 13), da nicht mehr als 20 Anteile von derselben Vermögensanlage (Nachrangdarlehen mit bestimmten Konditionen) angeboten werden (Befreiung gemäß §2, Absatz 1, Satz 3a)
Gemäß Kleinanlegerschutzgesetz § 12 Abs. 2 weisen wir hiermit auf Folgendes hin: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit Risiken verbunden und kann zum partiellen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
FAQ Direktdarlehen
Dabei werden unserem Wohnprojekt Geldbeträge – ohne den Umweg über eine Bank – direkt geliehen. Direktdarlehen gelten bei der Bankfinanzierung als Eigenkapital. Direktdarlehen sind eine Form solidarischer Finanzierung.
Sowohl Mitgliederdarlehen als auch Nachrangdarlehen werden direkt mit der Genossenschaft also als Direktdarlehen abgeschlossen.
Indem Sie der WPKeG Ihr Geld anvertrauen, leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Konstanz und unterstützen damit die Ziele unserer Genossenschaft. Ihr Geld „parkt“ für eine bestimmte Zeit bei uns und wirkt dabei nachhaltig für unsere Gemeinschaft.
Durch qualifizierte Nachrangdarlehen können Solidar-Finanzmittel ohne betragsmäßige Obergrenze bereitgestellt werden, die entweder direkt zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder zur allgemeinen Förderung der Genossenschaftszwecke verwendet werden. Diese Nachrangdarlehen können sowohl von Mitgliedern der Genossenschaft als auch von Nichtmitgliedern gezeichnet werden.
Eine Schenkung ist ein Geldgeschenk, das bestimmungsgemäß eingesetzt, aber nicht zurückgezahlt wird. Wir nehmen selbstverständlich gerne Spenden / Schenkungen an, können als Genossenschaft aber keine Spendenbescheinigung ausstellen. Die Spende kann also nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Mindesthöhe eines Darlehens liegt bei 3.000 Euro, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Wir freuen uns über jedes Darlehen, welches die Höhe unseres Bankkredits senkt und uns darüber hinaus Verbündete beschert.
Ein Darlehensvertrag kann jederzeit abgeschlossen werden. Der Zeitpunkt wird individuell vereinbart.
Der Zinssatz ist individuell wählbar und kann bis zu 1,5 % betragen. In der Bauphase sollte das Darlehen möglichst zinsfrei sein.
Die Auszahlung der Zinsen kann individuell vereinbart werden. Angestrebt ist eine Auszahlung der Zinsen (ohne Zinseszins) mit Zurückzahlung der Darlehenssumme zum Ende der Laufzeit (endfälliges Darlehen). Alternativ kann eine jährliche Auszahlung der Zinsen (ohne Zinseszins) frühestens zum 01.02. des darauffolgenden Jahres erfolgen.
Bei befristeten Darlehen beträgt die Laufzeit mindestens 3 Jahre.
Darlehen mit einer unbefristeten Laufzeit haben eine Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten, sind jedoch frühestens nach einer Laufzeit von 3 Jahren kündbar.
Darlehen mit langen Laufzeiten (ab 5 Jahren) sind besonders hilfreich, weil damit für uns eine hohe Planungssicherheit erreicht wird und der Verwaltungsaufwand niedriger ist.
Ein Darlehensvertrag mit unbegrenzter Laufzeit und einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kann jederzeit gekündigt werden:
- Läuft der Vertrag bereits seit mindestens 3 Jahren, erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 6 Monaten.
- Innerhalb der ersten 3 Jahre erfolgt die Rückzahlung bei Kündigung entweder innerhalb von 6 Monaten oder zum Ablauf der 3 Jahre, je nachdem, was später eintritt.
Ein Darlehensvertrag kann jederzeit mit den entsprechenden Kündigungsfristen im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben werden, jedoch frühestens nach einer Laufzeit von mindestens 3 Jahren (insbesondere in der Bauphase von Projekten).
Wir sind überzeugt, unser Projekt zu realisieren. Eventuelle Kostensteigerungen werden durch Einsparmaßnahmen ausgeglichen, z.B. durch Eigenleistung. Wir setzen alles daran, die Vereinbarungen mit den Darlehensgebenden einzuhalten.
In einer Genossenschaft, wo viele gleichberechtigt beteiligt sind, ist das Interesse und das Engagement höher und von daher sind Genossenschaften die sicherste Rechtsform von Unternehmen. Trotzdem kann es sein, dass das Darlehen nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückgezahlt werden kann, weil zuerst ein neuer Darlehensgebender gefunden werden muss.
Die WPKeG kann und wird keine banküblichen Sicherheiten bieten. Bei den qualifizierten Nachrangdarlehen handelt es sich um eine echte unternehmerische Investition, die mit dem Risiko eines vollständigen Verlustes sowohl des Anlagebetrags als auch der Zinsansprüche verbunden ist.
Bei Nachrangdarlehen können die Darlehensgebenden ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der WPKeG führt. Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall treten die Darlehensgebenden mit ihrer Darlehensforderung im Rang hinter die Forderungen aller bevorrechtigten Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann insofern von der WPKeG nicht zu jedem Zeitpunkt garantiert werden. Gemäß §12 Abs. Kleinanlegerschutzgesetz sind wir daher zu folgendem Hinweis verpflichtet:
»Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.«
Sicherheit ist uns wichtig – nicht nur für unser Bauvorhaben, sondern auch für unsere Darlehensgebenden. Die Genossenschaft ist eine sichere Rechtsform, da der Gesetzgeber zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder eine Gründungsprüfung sowie weitere regelmäßige Pflichtprüfungen durch einen Prüfungsverband bestimmt hat. Der Vorstand geht verantwortungsbewusst und transparent mit den ihm anvertrauten Geldern um – sowohl mit den Direktdarlehen als auch mit den Geschäftsanteilen der Mitglieder, die bei Zahlungsschwierigkeiten im Rang noch hinter den Direktdarlehen stehen.
Darlehensnehmerin ist die Wohnprojekt Konstanz e.G., Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Freiburg i.Br. GnR 700092, gegründet 2015.
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Melden Sie sich bei uns
- Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular zur Eingabe Ihrer gewünschten Unterstützung. Wir nehmen dann gerne Kontakt mit Ihnen auf. Alternativ können Sie uns gerne eine E‑Mail an unterstuetzung@wohnprojekt-konstanz.de schreiben und wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin. Gerne informieren wir Sie über unsere Genossenschaft und unsere Projekte und beantworten Ihnen alle Fragen zu den Direktdarlehen – gerne auch telefonisch.
- Danach erhalten Sie Ihren angepassten Darlehensvertrag von uns direkt per E‑Mail. Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Vertrag in einfacher Ausführung entweder per Post oder eingescannt per E‑Mail zurück.
- Nach Unterschrift des Vorstands erhalten Sie Ihre Version des Darlehensvertrages zurück. Abschließend überweisen Sie den vereinbarten Darlehensbetrag auf das Konto der WPKeG.