Finanzierung der Genossenschaft
Pflichtanteile und Eintrittsgeld
Alle Mitglieder des Wohnprojektes Konstanz über 18 Jahre müssen bei Eintritt in die Genossenschaft mindestens zwei Pflichtanteile in einer Höhe von je 500 Euro zeichnen. Die Pflichtanteile werden bei einer Kündigung der Mitgliedschaft rückerstattet. Darüber hinaus leistet jedes Mitglied die Zahlung eines Eintrittsgeldes in Höhe von 1.200 Euro. Hiermit werden die laufenden Kosten der Genossenschaft gedeckt.
Bei Eintritt in die Genossenschaft zahlt jedes neue Mitglied über 18 Jahre entsprechend 2.200 Euro ein, wovon die zwei Pflichtanteile in Höhe von insgesamt 1.000 Euro bei Austritt erstattet werden.
Die genaue Abrechnung aller Kosten wird den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung offengelegt.
Eigenkapital für Wohneinheiten
Für eine Wohnung im Genossenschaftsprojekt ist ein Eigenkapital von circa 30% der Baukosten für die jeweilige Wohneinheit aufzubringen. Dieser Betrag wird in Form von Wohnpflichtanteilen beim Erwerb des Grundstückes eingezahlt. Für diese wohnungsbezogenen Pflichtanteile ist eine Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW möglich.
Monatliches Nutzungsentgelt
Jedes Mitglied, das eine Wohnung nutzt, schließt mit der Genossenschaft einen Nutzungsvertrag ab. Dieser entspricht in etwa einem Mietvertrag. Er kann jedoch von der Genossenschaft nicht wegen z.B. Eigenbedarf oder Luxussanierung gekündigt werden. Die Mitglieder haben also einen wesentlichen besseren Schutz als bei üblichen Mietverträgen.
Das Nutzungsentgelt dient zum größten Teil der Deckung von Zins und Tilgung der Bankdarlehen. Ein weiterer Betrag dient zur Auffüllung der Instandhaltungsrücklage und zur Deckung der Verwaltungskosten der Genossenschaft.
Fördermittel | Investition mit sozialer Wirkung | Sichere Geldanlage
Neben Eigenkapital und Nutzungsentgelt finanziert die Genossenschaft einen Großteil der Fremdmittel aus Förderdarlehen, der Restbetrag aus herkömmlichen Bankkrediten. Darüber hinaus benötigt die eG andere Finanzierungsmodelle, die jenseits von Spekulation und Renditedruck für Anleger*innen liegen.
Wir freuen uns über Geldgeber, die sich in den Ideen von gemeinschaftlich generationsübergreifendem Wohnen wiederfinden. Eine Beteiligung an der Wohnprojekt Konstanz eG ist eine Investition mit hoher sozialer Wirkung und eine attraktive, sichere Geldanlage.
Auszug unserer FAQ
Jede Genossin / jeder Genosse, d.h. alle Mitglieder des WPK (über 18 Jahre) müssen mindestens zwei Pflichtanteile in einer Höhe von je 500 Euro zeichnen. Die Pflichtanteile werden bei einer Kündigung der Mitgliedschaft rückerstattet. Für eine Wohnung im Genossenschaftsprojekt ist ein Eigenkapital von circa 30% pro Wohneinheit aufzubringen. Dieser wird in Form von Wohnpflichtanteilen beim Erwerb des Grundstückes eingezahlt. Für diese wohnungsbezogenen Pflichtanteile ist eine Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW möglich. Jedes Mitglied kann über seine Pflichtabteile hinaus noch freiwillige Anteile zeichnen. Diese freiwilligen Anteile nehmen an den Gewinnen der Genossenschaft mit einer Dividende von max. 4% teil.
Das Eintrittsgeld und die beiden Pflichtanteile sind sofort bei Eintritt in die Genossenschaft fällig. Erst nach der Beitrittsbestätigung durch den Vorstand hat man den Status ‚eingetragenes Mitglied in die Genossenschaft‘ und kann in den AKs mitarbeiten. Spätestens wenn der Grundstückskauf zu finanzieren ist, wird der Eigenanteil der zukünftigen Bewohner in Form von Geschäftsanteilen fällig.
Hiermit werden die laufenden Kosten der Genossenschaft gedeckt. Die genaue Abrechnung aller Kosten wird den Mitgliedern in der MGV offengelegt.
Das eingezahlte Eintrittsgeld vom 1.200 € wird nicht erstattet.
Spekulationsfrei bedeutet, dass Genossenschaftsimmobilien im Eigentum der Genossenschaft verbleiben und nicht Beispielsweise, wenn der Wert der Gebäude steigt, oder höhere Mieten erzielt werden könnten, verkauft wird. Die Mieten werden nach dem Kostenmietprinzip errechnet und sind nicht den Marktbedingungen dahingehend unterworfen, das bei steigender Vergleichsmiete mit Mieterhöhung zu rechnen ist.
Längerfristig ist es möglich, wenn Kredite für ein Objekt getilgt sind, dass das Nutzungsentgelt (Genossenschaftsbegriff für Miete) längerfristig auch real sinken wird, unter Berücksichtigung von Solidaranteilen für weitere Genossenschaftsbauten. Die Genossenschaftssatzung lässt die Verzinsung von Anteilen zu. Daneben erarbeiten wir aktuell Regelungen, die bei einem Austritt aus der Genossenschaft, die erbrachten Finanzierungsanteile der eignen Wohnung zurückbezahlt werden, sondern dass diese auch mit einer angemessenen Verzinsung zurückerstattet werden.
Die genauen Zahlen können erst berechnet werden, wenn die Veräußerung des Grundstücks von Seiten der Stadt geklärt ist. Vorberechnungen haben ergeben, dass mit einem Baupreis von ca. 5.500 € / m² Wohnfläche gerechnet werden muss.
Als Kalkulationsbasis haben wir ein Gebäude mit ca 3.100 m² Nutzfläche, 4–5‑geschossig auf einem Grundstück mit 4.600 m² angenommen. Das ergibt ein Gesamt-Kostenvolumen incl. aller Nebenkosten von ca. 15,200 Mio €. Im Gesamtbetrag sind alle Baunebenkosten, inklusive Kosten für die Gemeinschaftsräume, Projektentwicklung und die laufenden Projektkosten enthalten.
Nach der aktuellen Kalkulation rechnen wir mit ca. 13,50 €/m². ln diesem Preis sind die Kosten für die Gemeinschaftsräume enthalten. Enthalten sind auch die Tilgung von ca. 4% für die Bankkredite der Genossenschaft, sowie die Rücklage für Instandhaltung und die Deckung der Verwaltungskosten der Genossenschaft.
Unsere aktuelle Kalkulation für frei finanzierten Genossenschafts-wohnungen sieht eine Grundmiete von 11,50 EUR je m² Wohnfläche aus. In dieser Kostenkalkulation sind noch nicht die Kosten, die jedes Mitglied für eventuelle Finanzierung seiner wohnungsbezogenen Anteile benötigt, enthalten (vgl. Förderdarlehen der Kfw). Insgesamt streben wir hier als Genossenschaft Neubaumieten an, die mindestens 15% unterhalb des jeweils aktuellen Markniveaus liegen.
- Wohnungsbauprogramm Land BaWü für geförderten Mietwohnungsbau
- Förderdarlehen der KFW: Für Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum kaufen, stellt die KfW Bank einen Kredit bis 100.000,-€ zur Verfügung.
- Weitere Fördermöglichkeiten werden geprüft.
Die Genossenschaft baut für Ihre Mitglieder. Die Wohnungen sind nicht auf den Verkauf als Eigentumswohnungen ausgerichtet. Bei der Genossenschaft fallen von daher lediglich die tatsächlichen Baukosten an. Für die Mieten sind die tatsächlichen Baukosten maßgeblich und nicht die Verkaufspreise einer Eigentumswohnung. Von daher wird die Genossenschaft gegenüber Eigentums-wohnungen ca. 15% — 20% günstiger zu errichten sein, als übliche Eigentumswohnungen. Hinzu kommt, dass in Planungs- und Bauprozess, sowie durch Eigenleistungen weitere Einsparpotentiale realisiert werden können. |
Die Genossenschaft benötigt zur Finanzierung des Gesamtobjekts neben Eigenkapital noch weitere Fremdmittel. Diese bestehen aus Förderdarlehen (z.B. von Unterstützern, öffentliche Hand) und herkömmlichen Bankdarlehen.