Finanzierung der Genossenschaft
Pflichtanteile und Eintrittsgeld
Alle Mitglieder des Wohnprojektes Konstanz über 18 Jahre müssen bei Eintritt in die Genossenschaft mindestens zwei Pflichtanteile in einer Höhe von je 500 Euro zeichnen. Die Pflichtanteile werden bei einer Kündigung der Mitgliedschaft rückerstattet. Darüber hinaus leistet jedes Mitglied die Zahlung eines Eintrittsgeldes in Höhe von 1.200 Euro. Hiermit werden die laufenden Kosten der Genossenschaft gedeckt.
Bei Eintritt in die Genossenschaft zahlt jedes neue Mitglied über 18 Jahre entsprechend 2.200 Euro ein, wovon die zwei Pflichtanteile in Höhe von insgesamt 1.000 Euro bei Austritt erstattet werden.
Die genaue Abrechnung aller Kosten wird den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung offengelegt.
Eigenkapital für Wohneinheiten
Für eine Wohnung im Genossenschaftsprojekt ist ein Eigenkapital von circa 30% der Baukosten für die jeweilige Wohneinheit aufzubringen. Dieser Betrag wird in Form von Wohnpflichtanteilen beim Erwerb des Grundstückes eingezahlt. Für diese wohnungsbezogenen Pflichtanteile ist eine Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW möglich.
Monatliches Nutzungsentgelt
Jedes Mitglied, das eine Wohnung nutzt, schließt mit der Genossenschaft einen Nutzungsvertrag ab. Dieser entspricht in etwa einem Mietvertrag. Er kann jedoch von der Genossenschaft nicht wegen z.B. Eigenbedarf oder Luxussanierung gekündigt werden. Die Mitglieder haben also einen wesentlichen besseren Schutz als bei üblichen Mietverträgen.
Das Nutzungsentgelt dient zum größten Teil der Deckung von Zins und Tilgung der Bankdarlehen. Ein weiterer Betrag dient zur Auffüllung der Instandhaltungsrücklage und zur Deckung der Verwaltungskosten der Genossenschaft.
Fördermittel | Investition mit sozialer Wirkung | Sichere Geldanlage
Neben Eigenkapital und Nutzungsentgelt finanziert die Genossenschaft einen Großteil der Fremdmittel aus Förderdarlehen, der Restbetrag aus herkömmlichen Bankkrediten. Darüber hinaus benötigt die eG andere Finanzierungsmodelle, die jenseits von Spekulation und Renditedruck für Anleger*innen liegen.
Wir freuen uns über Investierende, die sich in den Ideen von gemeinschaftlich generationsübergreifendem Wohnen wiederfinden. Eine Beteiligung an der Wohnprojekt Konstanz eG ist eine Investition mit hoher sozialer Wirkung und eine attraktive, sichere Geldanlage.
Auszug unserer FAQ
Der Vorteil einer frühen Mitgliedschaft besteht in der Möglichkeit der Mitgestaltung des Projektes. Alle später Hinzukommenden müssen die bis dahin getroffenen Entscheidungen akzeptieren. Zudem entscheidet unter anderem auch das Eintrittsdatum in die eG und das Engagement während des Projektverlaufes über die spätere Reihenfolge der Vergabe der Wohnungen.
Das eingezahlte Eintrittsgeld von derzeit 1.200 € pro Mitglied wird nicht erstattet.
Hiermit werden die laufenden Kosten der Genossenschaft gedeckt (wie zum Beispiel Projektentwicklung, Mitgliedsbeiträge, Bürokosten, erste Planungskosten etc.) Die genaue Abrechnung aller Kosten wird den Mitgliedern in der jährlichen Mitgliederversammlung (MGV) offengelegt.
Alle Mitglieder der WPK eG (über 18 Jahre), müssen bei Eintritt zwei Pflichtanteile in einer Höhe von je 500 Euro zeichnen. Die Pflichtanteile werden bei einer Kündigung der Mitgliedschaft nach 2 Jahren zum Ende des Geschäftsjahres rückerstattet.
Für eine Wohnung im Genossenschaftsprojekt ist ein Eigenkapital von circa 30% plus 4% für gemeinschaftlich genutzte Räume pro Wohneinheit aufzubringen. Dieses wird in Form von Geschäftsanteilen bei Grundstückskauf bzw. definitiver Grundstücksvergabe (bei Erbbaurecht) und im weiteren Bauprozess eingezahlt.
Für diese wohnungsbezogenen Pflichtanteile ist eine Förderung durch zinsvergünstigte Darlehen der KfW möglich. Jedes Mitglied kann über seine Pflichtanteile hinaus noch freiwillige Anteile zeichnen. Auch eine Unterstützung der WPK eG über Darlehen wird möglich sein.
Spekulationsfrei bedeutet, dass Genossenschaftsimmobilien im Eigentum der Genossenschaft verbleiben und nicht beispielsweise, wenn der Wert der Gebäude steigt oder höhere Mieten erzielt werden könnten, verkauft wird. Die Mieten werden nach dem Kostenmietprinzip errechnet und sind nicht den Marktbedingungen dahingehend unterworfen, dass bei steigender Vergleichsmiete mit Mieterhöhung zu rechnen ist.
Längerfristig ist es möglich, wenn Kredite für ein Objekt getilgt sind, dass das Nutzungsentgelt (Genossenschaftsbegriff für Miete) real sinken wird, unter Berücksichtigung von Solidaranteilen für weitere Genossenschaftsbauten. Die Genossenschaftssatzung lässt die Verzinsung von Anteilen zu. Regelungen dazu werden später erarbeitet.
Das, was beim normalen Mietverhältnis „Mietzahlung“ genannt wird, wird bei der Genossenschaft als „Nutzungsentgelt“ bezeichnet. In der aktuellen Kalkulation muss mit einem Nutzungsentgelt zwischen 14 und 17€ je qm – abhängig vom Erbbauzins) gerechnet werden. ln diesem Preis sind die Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Gemeinschaftsräume, Zins und Tilgung für die Bankkredite der Genossenschaft, Rücklagen für Instandhaltung und die Deckung der Verwaltungskosten der Genossenschaft
enthalten. Über weitere nutzungsbezogene Kosten wird im späteren Projektverlauf entschieden.
Wir streben als Genossenschaft Neubaumieten an, die mindestens 15% unterhalb des jeweils aktuellen Marktniveaus der Stadt liegen. Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens sind die hohe Wohnsicherheit in
Form eines Verzichts auf eine ordentliche Vertragskündigung und dass die Wohnungen nicht der normalen Mietpreisentwicklung durch Index, Mieterhöhungen etc. unterworfen sind.
- Wohnungsbauprogramm Land BaWü für geförderten Mietwohnungsbau
- Förderdarlehen der KFW 134: Für Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum kaufen, stellt die KfW-Bank einen Kredit von bis zu 100.000,- € zur Verfügung: So werden die Geschäftsanteile an der Genossenschaft auch für Familien erschwinglich.
- Förderung für energieeffizientes Bauen
Die Wohnungen werden im Sinne gemeinschaftlichen Bauens errichtet und bleiben im Eigentum der Genossenschaft. Bei der Genossenschaft fallen von daher lediglich die tatsächlichen Baukosten sowie die laufenden Kosten (Betriebskosten und Annuität) an. Für die Nutzungsentgelte und wohnungsbezogenen Anteile sind die tatsächlichen Baukosten und die zu leistenden Annuitäten maßgeblich und nicht die Verkaufspreise einer Eigentumswohnung. Von daher werden die genossenschaftlichen Wohnungen ca. 15% — 20% günstiger zu errichten sein als übliche Eigentumswohnungen (unter Berücksichtigung der aktuellen Finanz- und Marktlage). Hinzu kommt, dass im Planungs- und Bauprozess sowie durch Eigenleistungen weitere Einsparpotentiale realisiert werden können.
Nein, das Nutzungsentgelt entspricht einer Mietzahlung und ist getrennt von einer Zeichnung der Anteilsscheine zu sehen. Mit allen Wohnungsnutzenden wird ein wohnungsspezifischer Nutzungsvertrag abgeschlossen.
Der Genossenschaftsanteil ist vererblich – nicht jedoch das Nutzungsrecht an einer Wohnung. Genaue Regelungen dazu stehen in der Satzung. Kinder, Lebenspartner*innen und weitere Familienangehörige, die mit in der Genossenschaftswohnung leben, können aber den Nutzungsvertrag für eine Wohnung übernehmen, wenn sie Mitglied der Genossenschaft sind.
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