Finanzinfos

Finanzierung der Genossenschaft

Pflichtanteile und Eintrittsgeld

Alle Mit­glie­der des Wohn­pro­jek­tes Kon­stanz über 18 Jah­re müs­sen bei Ein­tritt in die Genos­sen­schaft min­des­tens zwei Pflicht­an­tei­le in einer Höhe von je 500 Euro zeich­nen. Die Pflicht­an­tei­le wer­den bei einer Kün­di­gung der Mit­glied­schaft rück­erstat­tet. Dar­über hin­aus leis­tet jedes Mit­glied die Zah­lung eines Ein­tritts­gel­des in Höhe von 1.200 Euro. Hier­mit wer­den die lau­fen­den Kos­ten der Genos­sen­schaft gedeckt. 

Bei Ein­tritt in die Genos­sen­schaft zahlt jedes neue Mit­glied über 18 Jah­re ent­spre­chend 2.200 Euro ein, wovon die zwei Pflicht­an­tei­le in Höhe von ins­ge­samt 1.000 Euro bei Aus­tritt erstat­tet wer­den. 

Die genaue Abrech­nung aller Kos­ten wird den Mit­glie­dern in der Mit­glie­der­ver­samm­lung offen­ge­legt.

Eigenkapital für Wohneinheiten

Für eine Woh­nung im Genos­sen­schafts­pro­jekt ist ein Eigen­ka­pi­tal von cir­ca 30% der Bau­kos­ten für die jewei­li­ge Wohn­ein­heit auf­zu­brin­gen. Die­ser Betrag wird in Form von Wohn­pflicht­an­tei­len beim Erwerb des Grund­stü­ckes ein­ge­zahlt. Für die­se woh­nungs­be­zo­ge­nen Pflicht­an­tei­le ist eine För­de­rung durch zins­ver­güns­tig­te Dar­le­hen der KfW mög­lich. 

Monatliches Nutzungsentgelt

Jedes Mit­glied, das eine Woh­nung nutzt, schließt mit der Genos­sen­schaft einen Nut­zungs­ver­trag ab. Die­ser ent­spricht in etwa einem Miet­ver­trag. Er kann jedoch von der Genos­sen­schaft nicht wegen z.B. Eigen­be­darf oder Luxus­sa­nie­rung gekün­digt wer­den. Die Mit­glie­der haben also einen wesent­li­chen bes­se­ren Schutz als bei übli­chen Miet­ver­trä­gen.

Das Nut­zungs­ent­gelt dient zum größ­ten Teil der Deckung von Zins und Til­gung der Bank­dar­le­hen. Ein wei­te­rer Betrag dient zur Auf­fül­lung der Instand­hal­tungs­rück­la­ge und zur Deckung der Ver­wal­tungs­kos­ten der Genos­sen­schaft.

Fördermittel | Investition mit sozialer Wirkung | Sichere Geldanlage

Neben Eigen­ka­pi­tal und Nut­zungs­ent­gelt finan­ziert die Genos­sen­schaft einen Groß­teil der Fremd­mit­tel aus För­der­dar­le­hen, der Rest­be­trag aus her­kömm­li­chen Bank­kre­di­ten. Dar­über hin­aus benö­tigt die eG ande­re Finan­zie­rungs­mo­del­le, die jen­seits von Spe­ku­la­ti­on und Ren­di­te­druck für Anleger*innen lie­gen.

Wir freu­en uns über Geld­ge­ber, die sich in den Ideen von gemein­schaft­lich gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­dem Woh­nen wie­der­fin­den. Eine Betei­li­gung an der Wohn­pro­jekt Kon­stanz eG ist eine Inves­ti­ti­on mit hoher sozia­ler Wir­kung und eine attrak­ti­ve, siche­re Geld­an­la­ge.

Auszug unserer FAQ

Jede Genos­sin / jeder Genos­se, d.h. alle Mit­glie­der des WPK (über 18 Jah­re) müssen min­des­tens zwei Pflicht­an­tei­le in einer Höhe von je 500 Euro zeich­nen. Die Pflicht­an­tei­le wer­den bei einer Kündigung der Mit­glied­schaft rückerstattet. Für eine Woh­nung im Genos­sen­schafts­pro­jekt ist ein Eigen­ka­pi­tal von cir­ca 30% pro Wohn­ein­heit auf­zu­brin­gen. Die­ser wird in Form von Wohn­pflicht­an­tei­len beim Erwerb des Grundstückes ein­ge­zahlt. Für die­se woh­nungs­be­zo­ge­nen Pflicht­an­tei­le ist eine För­de­rung durch zinsvergünstigte Dar­le­hen der KfW mög­lich. Jedes Mit­glied kann über sei­ne Pflicht­ab­tei­le hin­aus noch frei­wil­li­ge Antei­le zeich­nen. Die­se frei­wil­li­gen Antei­le neh­men an den Gewin­nen der Genos­sen­schaft mit einer Divi­den­de von max. 4% teil.

Das Ein­tritts­geld und die bei­den Pflicht­an­tei­le sind sofort bei Ein­tritt in die Genos­sen­schaft fäl­lig. Erst nach der Bei­tritts­be­stä­ti­gung durch den Vor­stand hat man den Sta­tus ‚ein­ge­tra­ge­nes Mit­glied in die Genos­sen­schaft‘ und kann in den AKs mit­ar­bei­ten. Spä­tes­tens wenn der Grundstückskauf zu finan­zie­ren ist, wird der Eigen­an­teil der zukünftigen Bewoh­ner in Form von Geschäfts­an­tei­len fäl­lig.

Hier­mit wer­den die lau­fen­den Kos­ten der Genos­sen­schaft gedeckt. Die genaue Abrech­nung aller Kos­ten wird den Mit­glie­dern in der MGV offen­ge­legt.

Das ein­ge­zahl­te Ein­tritts­geld vom 1.200 € wird nicht erstat­tet.

Spe­ku­la­ti­ons­frei bedeu­tet, dass Genos­sen­schafts­im­mo­bi­li­en im Eigen­tum der Genos­sen­schaft ver­blei­ben und nicht Bei­spiels­wei­se, wenn der Wert der Gebäu­de steigt, oder höhe­re Mie­ten erzielt wer­den könn­ten, ver­kauft wird. Die Mie­ten wer­den nach dem Kos­ten­miet­prin­zip errech­net und sind nicht den Markt­be­din­gun­gen dahin­ge­hend unter­wor­fen, das bei stei­gen­der Ver­gleichs­mie­te mit Miet­erhö­hung zu rech­nen ist. 

Län­ger­fris­tig ist es mög­lich, wenn Kre­di­te für ein Objekt getilgt sind, dass das Nut­zungs­ent­gelt (Genos­sen­schafts­be­griff für Mie­te) län­ger­fris­tig auch real sin­ken wird, unter Berücksichtigung von Soli­dar­an­tei­len für wei­te­re Genos­sen­schafts­bau­ten. Die Genos­sen­schafts­sat­zung lässt die Ver­zin­sung von Antei­len zu. Dane­ben erar­bei­ten wir aktu­ell Rege­lun­gen, die bei einem Aus­tritt aus der Genos­sen­schaft, die erbrach­ten Finan­zie­rungs­an­tei­le der eig­nen Woh­nung zurückbezahlt wer­den, son­dern dass die­se auch mit einer ange­mes­se­nen Ver­zin­sung zurückerstattet wer­den.

Die genau­en Zah­len kön­nen erst berech­net wer­den, wenn die Ver­äu­ße­rung des Grundstücks von Sei­ten der Stadt geklärt ist. Vor­be­rech­nun­gen haben erge­ben, dass mit einem Bau­preis von ca. 5.500 € / m² Wohn­flä­che gerech­net wer­den muss. 

Als Kal­ku­la­ti­ons­ba­sis haben wir ein Gebäu­de mit ca 3.100 m² Nutz­flä­che, 4–5‑geschossig auf einem Grundstück mit 4.600 m² ange­nom­men. Das ergibt ein Gesamt-Kos­ten­vo­lu­men incl. aller Neben­kos­ten von ca. 15,200 Mio €. Im Gesamt­be­trag sind alle Bau­ne­ben­kos­ten, inklu­si­ve Kos­ten für die Gemein­schafts­räu­me, Pro­jekt­ent­wick­lung und die lau­fen­den Pro­jekt­kos­ten ent­hal­ten.

Nach der aktu­el­len Kal­ku­la­ti­on rech­nen wir mit ca. 13,50 €/m². ln die­sem Preis sind die Kos­ten für die Gemein­schafts­räu­me ent­hal­ten. Ent­hal­ten sind auch die Til­gung von ca. 4% für die Bank­kre­di­te der Genos­sen­schaft, sowie die Rücklage für Instand­hal­tung und die Deckung der Ver­wal­tungs­kos­ten der Genos­sen­schaft. 

Unse­re aktu­el­le Kal­ku­la­ti­on für frei finan­zier­ten Genos­sen­schafts-woh­nun­gen sieht eine Grund­mie­te von 11,50 EUR je m² Wohn­flä­che aus. In die­ser Kos­ten­kal­ku­la­ti­on sind noch nicht die Kos­ten, die jedes Mit­glied für even­tu­el­le Finan­zie­rung sei­ner woh­nungs­be­zo­ge­nen Antei­le benö­tigt, ent­hal­ten (vgl. För­der­dar­le­hen der Kfw). Ins­ge­samt stre­ben wir hier als Genos­sen­schaft Neu­bau­mie­ten an, die min­des­tens 15% unter­halb des jeweils aktu­el­len Mark­ni­veaus lie­gen.

  • Woh­nungs­bau­pro­gramm Land BaWü für geför­der­ten Miet­woh­nungs­bau
  • För­der­dar­le­hen der KFW: Für Pri­vat­per­so­nen, die Genos­sen­schafts­an­tei­le für selbst­ge­nutz­ten Wohn­raum kau­fen, stellt die KfW Bank einen Kre­dit bis 100.000,-€ zur Verfügung.
  • Wei­te­re För­der­mög­lich­kei­ten wer­den geprüft.

Die Genos­sen­schaft baut für Ihre Mit­glie­der. Die Woh­nun­gen sind nicht auf den Ver­kauf als Eigen­tums­woh­nun­gen aus­ge­rich­tet. Bei der Genos­sen­schaft fal­len von daher ledig­lich die tat­säch­li­chen Bau­kos­ten an. 

Für die Mie­ten sind die tat­säch­li­chen Bau­kos­ten maß­geb­lich und nicht die Ver­kaufs­prei­se einer Eigen­tums­woh­nung. Von daher wird die Genos­sen­schaft gegen­über Eigen­tums-woh­nun­gen ca. 15% — 20% güns­ti­ger zu errich­ten sein, als übli­che Eigen­tums­woh­nun­gen.

Hin­zu kommt, dass in Pla­nungs- und Bau­pro­zess, sowie durch Eigen­leis­tun­gen wei­te­re Ein­spar­po­ten­tia­le rea­li­siert wer­den kön­nen.

Die Genos­sen­schaft benö­tigt zur Finan­zie­rung des Gesamt­ob­jekts neben Eigen­ka­pi­tal noch wei­te­re Fremd­mit­tel. Die­se bestehen aus För­der­dar­le­hen (z.B. von Unterstützern, öffent­li­che Hand) und her­kömm­li­chen Bank­dar­le­hen.