Finanzinfos

Finanzierung der Genossenschaft

Pflichtanteile und Eintrittsgeld

Alle Mit­glie­der des Wohn­pro­jek­tes Kon­stanz über 18 Jah­re müs­sen bei Ein­tritt in die Genos­sen­schaft min­des­tens zwei Pflicht­an­tei­le in einer Höhe von je 500 Euro zeich­nen. Die Pflicht­an­tei­le wer­den bei einer Kün­di­gung der Mit­glied­schaft rück­erstat­tet. Dar­über hin­aus leis­tet jedes Mit­glied die Zah­lung eines Ein­tritts­gel­des in Höhe von 1.200 Euro. Hier­mit wer­den die lau­fen­den Kos­ten der Genos­sen­schaft gedeckt. 

Bei Ein­tritt in die Genos­sen­schaft zahlt jedes neue Mit­glied über 18 Jah­re ent­spre­chend 2.200 Euro ein, wovon die zwei Pflicht­an­tei­le in Höhe von ins­ge­samt 1.000 Euro bei Aus­tritt erstat­tet wer­den. 

Die genaue Abrech­nung aller Kos­ten wird den Mit­glie­dern in der Mit­glie­der­ver­samm­lung offen­ge­legt.

Eigenkapital für Wohneinheiten

Für eine Woh­nung im Genos­sen­schafts­pro­jekt ist ein Eigen­ka­pi­tal von cir­ca 30% der Bau­kos­ten für die jewei­li­ge Wohn­ein­heit auf­zu­brin­gen. Die­ser Betrag wird in Form von Wohn­pflicht­an­tei­len beim Erwerb des Grund­stü­ckes ein­ge­zahlt. Für die­se woh­nungs­be­zo­ge­nen Pflicht­an­tei­le ist eine För­de­rung durch zins­ver­güns­tig­te Dar­le­hen der KfW mög­lich. 

Monatliches Nutzungsentgelt

Jedes Mit­glied, das eine Woh­nung nutzt, schließt mit der Genos­sen­schaft einen Nut­zungs­ver­trag ab. Die­ser ent­spricht in etwa einem Miet­ver­trag. Er kann jedoch von der Genos­sen­schaft nicht wegen z.B. Eigen­be­darf oder Luxus­sa­nie­rung gekün­digt wer­den. Die Mit­glie­der haben also einen wesent­li­chen bes­se­ren Schutz als bei übli­chen Miet­ver­trä­gen.

Das Nut­zungs­ent­gelt dient zum größ­ten Teil der Deckung von Zins und Til­gung der Bank­dar­le­hen. Ein wei­te­rer Betrag dient zur Auf­fül­lung der Instand­hal­tungs­rück­la­ge und zur Deckung der Ver­wal­tungs­kos­ten der Genos­sen­schaft.

Fördermittel | Investition mit sozialer Wirkung | Sichere Geldanlage

Neben Eigen­ka­pi­tal und Nut­zungs­ent­gelt finan­ziert die Genos­sen­schaft einen Groß­teil der Fremd­mit­tel aus För­der­dar­le­hen, der Rest­be­trag aus her­kömm­li­chen Bank­kre­di­ten. Dar­über hin­aus benö­tigt die eG ande­re Finan­zie­rungs­mo­del­le, die jen­seits von Spe­ku­la­ti­on und Ren­di­te­druck für Anleger*innen lie­gen.

Wir freu­en uns über Geld­ge­ber, die sich in den Ideen von gemein­schaft­lich gene­ra­ti­ons­über­grei­fen­dem Woh­nen wie­der­fin­den. Eine Betei­li­gung an der Wohn­pro­jekt Kon­stanz eG ist eine Inves­ti­ti­on mit hoher sozia­ler Wir­kung und eine attrak­ti­ve, siche­re Geld­an­la­ge.

Auszug unserer FAQ

Der Vor­teil einer frü­hen Mit­glied­schaft besteht in der Mög­lich­keit der Mit­ge­stal­tung des Pro­jek­tes. Alle spä­ter Hin­zu­kom­men­den müs­sen die bis dahin getrof­fe­nen Ent­schei­dun­gen akzep­tie­ren. Zudem ent­schei­det unter ande­rem auch das Ein­tritts­da­tum in die eG und das Enga­ge­ment wäh­rend des Pro­jekt­ver­lau­fes über die spä­te­re Rei­hen­fol­ge der Ver­ga­be der Woh­nun­gen.

Das ein­ge­zahl­te Ein­tritts­geld von der­zeit 1.200 € pro Mit­glied wird nicht erstat­tet.

Hier­mit wer­den die lau­fen­den Kos­ten der Genos­sen­schaft gedeckt (wie zum Bei­spiel Pro­jekt­ent­wick­lung, Mit­glieds­bei­trä­ge, Büro­kos­ten, ers­te Pla­nungs­kos­ten etc.) Die genaue Abrech­nung aller Kos­ten wird den Mit­glie­dern in der jähr­li­chen Mit­glie­der­ver­samm­lung (MGV) offen­ge­legt.

Alle Mit­glie­der der WPK eG (über 18 Jah­re), müs­sen bei Ein­tritt zwei Pflicht­an­tei­le in einer Höhe von je 500 Euro zeich­nen. Die Pflicht­an­tei­le wer­den bei einer Kün­di­gung der Mit­glied­schaft nach 2 Jah­ren zum Ende des Geschäfts­jah­res rück­erstat­tet.

Für eine Woh­nung im Genos­sen­schafts­pro­jekt ist ein Eigen­ka­pi­tal von cir­ca 30% plus 4% für gemein­schaft­lich genutz­te Räu­me pro Wohn­ein­heit auf­zu­brin­gen. Die­ses wird in Form von Geschäfts­an­tei­len bei Grund­stücks­kauf bzw. defi­ni­ti­ver Grund­stücks­ver­ga­be (bei Erb­bau­recht) und im wei­te­ren Bau­pro­zess ein­ge­zahlt.

Für die­se woh­nungs­be­zo­ge­nen Pflicht­an­tei­le ist eine För­de­rung durch zins­ver­güns­tig­te Dar­le­hen der KfW mög­lich. Jedes Mit­glied kann über sei­ne Pflicht­an­tei­le hin­aus noch frei­wil­li­ge Antei­le zeich­nen. Auch eine Unter­stüt­zung der WPK eG über Dar­le­hen wird mög­lich sein.

Spe­ku­la­ti­ons­frei bedeu­tet, dass Genos­sen­schafts­im­mo­bi­li­en im Eigen­tum der Genos­sen­schaft ver­blei­ben und nicht bei­spiels­wei­se, wenn der Wert der Gebäu­de steigt oder höhe­re Mie­ten erzielt wer­den könn­ten, ver­kauft wird. Die Mie­ten wer­den nach dem Kos­ten­miet­prin­zip errech­net und sind nicht den Markt­be­din­gun­gen dahin­ge­hend unter­wor­fen, dass bei stei­gen­der Ver­gleichs­mie­te mit Miet­erhö­hung zu rech­nen ist.

Län­ger­fris­tig ist es mög­lich, wenn Kre­di­te für ein Objekt getilgt sind, dass das Nut­zungs­ent­gelt (Genos­sen­schafts­be­griff für Mie­te) real sin­ken wird, unter Berück­sich­ti­gung von Soli­dar­an­tei­len für wei­te­re Genos­sen­schafts­bau­ten. Die Genos­sen­schafts­sat­zung lässt die Ver­zin­sung von Antei­len zu. Rege­lun­gen dazu wer­den spä­ter erar­bei­tet.

Das, was beim nor­ma­len Miet­ver­hält­nis „Miet­zah­lung“ genannt wird, wird bei der Genos­sen­schaft als „Nut­zungs­ent­gelt“ bezeich­net. In der aktu­el­len Kal­ku­la­ti­on muss mit einem Nut­zungs­ent­gelt zwi­schen 14 und 17€ je qm – abhän­gig vom Erb­bau­zins) gerech­net wer­den. ln die­sem Preis sind die Kos­ten für die Erstel­lung und den Betrieb der Gemein­schafts­räu­me, Zins und Til­gung für die Bank­kre­di­te der Genos­sen­schaft, Rück­la­gen für Instand­hal­tung und die Deckung der Ver­wal­tungs­kos­ten der Genos­sen­schaft
ent­hal­ten. Über wei­te­re nut­zungs­be­zo­ge­ne Kos­ten wird im spä­te­ren Pro­jekt­ver­lauf ent­schie­den.


Wir stre­ben als Genos­sen­schaft Neu­bau­mie­ten an, die min­des­tens 15% unter­halb des jeweils aktu­el­len Markt­ni­veaus der Stadt lie­gen. Vor­tei­le des genos­sen­schaft­li­chen Woh­nens sind die hohe Wohn­si­cher­heit in
Form eines Ver­zichts auf eine ordent­li­che Ver­trags­kün­di­gung und dass die Woh­nun­gen nicht der nor­ma­len Miet­preis­ent­wick­lung durch Index, Miet­erhö­hun­gen etc. unter­wor­fen sind.

Wei­te­re För­der­mög­lich­kei­ten wer­den pro­jekt­spe­zi­fisch aktua­li­siert.

Die Woh­nun­gen wer­den im Sin­ne gemein­schaft­li­chen Bau­ens errich­tet und blei­ben im Eigen­tum der Genos­sen­schaft. Bei der Genos­sen­schaft fal­len von daher ledig­lich die tat­säch­li­chen Bau­kos­ten sowie die lau­fen­den Kos­ten (Betriebs­kos­ten und Annui­tät) an. Für die Nut­zungs­ent­gel­te und woh­nungs­be­zo­ge­nen Antei­le sind die tat­säch­li­chen Bau­kos­ten und die zu leis­ten­den Annui­tä­ten maß­geb­lich und nicht die Ver­kaufs­prei­se einer Eigen­tums­woh­nung. Von daher wer­den die genos­sen­schaft­li­chen Woh­nun­gen ca. 15% — 20% güns­ti­ger zu errich­ten sein als übli­che Eigen­tums­woh­nun­gen (unter Berück­sich­ti­gung der aktu­el­len Finanz- und Markt­la­ge). Hin­zu kommt, dass im Pla­nungs- und Bau­pro­zess sowie durch Eigen­leis­tun­gen wei­te­re Ein­spar­po­ten­tia­le rea­li­siert wer­den kön­nen.

Nein, das Nut­zungs­ent­gelt ent­spricht einer Miet­zah­lung und ist getrennt von einer Zeich­nung der Anteils­schei­ne zu sehen. Mit jedem Woh­nungs­nut­zer wird ein woh­nungs­spe­zi­fi­scher Nut­zungs­ver­trag abge­schlos­sen.

Der Genos­sen­schafts­an­teil ist ver­erb­lich – nicht jedoch das Nut­zungs­recht an einer Woh­nung. Genaue Rege­lun­gen dazu ste­hen in der Sat­zung. Kin­der, Lebens­part­ner und wei­te­re Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, die mit in der Genos­sen­schafts­woh­nung leben, kön­nen aber den Nut­zungs­ver­trag für eine Woh­nung über­neh­men, wenn sie Mit­glied der Genos­sen­schaft sind.

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